Was noch zu holen ist ...

... zeigt sich erst, wenn man es auch versucht. Allerdings müssen Aufwand und Nutzen bzw. Mittel und Zweck in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen. Wir machen das für Sie. 

Schreiben Sie Ihre Forderungen nicht leichtfertig ab

Wir kümmern uns im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten darum, Ihre offenen Forderungen für Sie aufzulösen.

Unsere Erfahrung zeigt dabei: 

  • Mit Hartnäckigkeit und angemessener Deutlichkeit können oft Außenstände beseitigt werden, die sonst einfach abgeschrieben worden wären.

Und immer wieder zeigt sich auch:

  • Lieber einen Zahlungskompromiss aushandeln, als ganz auf Zahlungseingang verzichten.
  • Bereits mit dem ersten Schreiben vom Anwalt kann in vielen Fällen eine Forderung realisiert werden.

Es kommt eben immer darauf an, um wen und um welche Summen es sich handelt.

 

Gerne beraten wir Sie auch dabei, wie Ausfälle bereits im Vorfeld vermieden oder aber im Falle eines Falles durch ein gutes internes Forderungsmanagement die Beitreibungschancen erhöht werden können.

Sprechen wir darüber, wie wir Geld für Sie zurückholen können.
Auch dazu sind Ihre Anwälte da!